Was Ist eine Art Korrektur?

Eigentumsartkorrektur (Eigentumsartänderung), ein Verfahren zur Änderung der im Grundbuch eingetragenen Eigenschaftsinformationen eines Grundstücks (Baugrundstück, Land, Acker usw.) in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Zustand.

Beispielsweise muss, wenn auf einem im Grundbuch als "Baugrundstück" eingetragenen Grundstück ein legales Gebäude errichtet wurde, die Eigentumsart von "Baugrundstück" in "Gebäude" oder "Wohnung" geändert werden. Diese offizielle Änderung im Grundbuch wird als Eigentumsartkorrektur bezeichnet.

Was bedeutet Eigentumsart?

Im Grundbuch werden die Arten von Grundstücken als "Eigentumsart" bezeichnet. Die wichtigsten Arten von Grundstücken sind:

  • Baugrundstück

  • Land

  • Gebäude

  • Wohnung

  • Geschäft / Gewerberaum

  • Fabrik

Wozu wird die Eigentumsartkorrektur durchgeführt?

  • Um den offiziellen Zustand des Grundstücks im Grundbuch mit dem tatsächlichen Zustand in Übereinstimmung zu bringen,

  • Um ein Gebäude, für das eine Baugenehmigung (Bauabnahme) vorliegt, im Grundbuch als Gebäude oder Wohnung einzutragen,

  • Um Ungereimtheiten zwischen Urkunden bei offiziellen Verfahren wie Kauf, Verkauf, Hypothek, Erbschaft und Wohnungseigentumsgründung zu vermeiden,

  • Um die richtige Berechnung der Grundsteuer und der damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen zu gewährleisten.

Wie wird die Eigentumsartkorrektur durchgeführt?

Das Verfahren der Eigentumsartkorrektur erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Es werden die Baugenehmigung und die Bauabnahme bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eingeholt.

  2. Der zuständige Vermessungsingenieur oder das entsprechende technische Personal erstellt die erforderlichen Pläne und Skizzen.

  3. Bei der zuständigen Grundbuchbehörde wird der Antrag auf Eigentumsartkorrektur gestellt.

  4. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird die Eigentumsart des Grundstücks im Grundbuch aktualisiert.

Erforderliche Dokumente

  • Baugenehmigung

  • Bauabnahme (Abnahmeschein)

  • Architektenplan und Gebäudeskizze

  • Antragsformular

  • Kopie des Personalausweises des Eigentümers und des Grundbuchs

  • Bei Bedarf technische Dokumente, die von der Katasterbehörde angefordert werden

Was passiert, wenn die Eigentumsartkorrektur nicht durchgeführt wird?

  • Das Gebäude auf dem Grundstück wird offiziell nicht anerkannt.

  • Verkäufe, Hypotheken, Erbschaftsverteilungen oder die Gründung von Wohnungseigentum können behindert werden.

  • Die im Grundbuch eingetragenen Informationen entsprechen nicht der Realität, was zu rechtlichen Streitigkeiten führen kann.

  • Es kann zu Ungereimtheiten bei der Grundsteuerveranlagung und -bewertung kommen, was zu Bußgeldern führen kann.

Schlussfolgerung

Die Eigentumsartkorrektur ist ein entscheidender Schritt, um den tatsächlichen Zustand eines Grundstücks mit den im Grundbuch eingetragenen Informationen in Übereinstimmung zu bringen. Die Durchführung dieses Verfahrens nach der Fertigstellung eines Gebäudes beseitigt alle zukünftigen rechtlichen und finanziellen Risiken. Insbesondere bei Grundstücken, für die eine Baugenehmigung vorliegt, wird empfohlen, die Eigentumsartkorrektur zeitnah durchzuführen.