Parzellierung, im Wortsinne "Abtrennung" bedeutet. Bei Grundbuch- und Katasterarbeiten bezeichnet es das Verfahren, ein Grundstück im Einklang mit der Bauordnung in mehrere Teile zu unterteilen.
Mit anderen Worten: Wenn ein Grundstück oder eine Fläche im Grundbuch als eine Parzelle eingetragen ist, ist dies der Prozess der Aufteilung in mehrere neue Parzellen im Rahmen geeigneter Pläne und Projekte.
Wann ist die Parzellierung erforderlich?
Die Parzellierung wird in der Regel in folgenden Fällen durchgeführt:
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Wenn ein großes Grundstück oder eine Fläche an mehrere Personen verkauft werden soll,
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Wenn ein gemeinschaftliches Grundstück unter den Miteigentümern aufgeteilt werden soll,
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Wenn ein Bauvorhaben geplant ist und für jedes Gebäude eine separate Urkunde erstellt werden soll,
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Wenn in landwirtschaftlichen Flächen aufgrund von Erbschaft oder Verkauf innerhalb der gesetzlichen Grenzen eine Abtrennung erforderlich ist.
Wie wird die Parzellierung durchgeführt?
Die Parzellierung erfolgt schrittweise wie folgt:
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Ein Antrag wird bei der zuständigen Gemeinde oder dem Landratsamt gestellt.
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Ein qualifizierter Vermessungsingenieur erstellt eine Abtrennungszeichnung (Parzellierungsplan).
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Die Bau- und Stadtplanungsabteilung der Gemeinde prüft diesen Plan.
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Wenn der Plan den Bauvorschriften entspricht, wird er genehmigt.
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Mit dem genehmigten Parzellierungsplan wird die Eintragung der neuen Parzellen beim Grundbuchamt durchgeführt.
Erforderliche Dokumente
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Grundbuchurkunde
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Vermessungsplan des Grundstücks
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Baugenehmigung
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Parzellierungsplan, erstellt von einem Vermessungsingenieur
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Zustimmungserklärung (falls erforderlich)
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Kopien der Personalausweise der Miteigentümer
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Offizielle Genehmigungsurkunde der Gemeinde oder des Landratsamts
Wichtige Aspekte
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Das Grundstück muss den geltenden Bebauungsplänen entsprechen, um parzelliert werden zu können.
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Jede neue Parzelle muss nach der Parzellierung die im Baurecht festgelegten Mindestgröße und -breite erfüllen.
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Für die Parzellierung landwirtschaftlicher Flächen ist eine gesetzliche Genehmigung des zuständigen Landwirtschafts- und Forstamts erforderlich.
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Am Ende des Verfahrens wird für jede neue Parzelle eine separate Grundbuchurkunde ausgestellt.
Fazit
Die Parzellierung ist in Fragen wie Grundstücksinvestitionen, Bauprojekten und Erbteilung von entscheidender Bedeutung. Um den Prozess fehlerfrei durchzuführen, ist eine koordinierte Zusammenarbeit mit der Gemeinde, dem Katasteramt und dem Grundbuchamt erforderlich. Um das Verfahren rechtskonform, vollständig und schnell abzuschließen, sollte unbedingt die Unterstützung eines lizenzierten Vermessungsingenieurs oder entsprechender Fachleute in Anspruch genommen werden.

